Station 9: Biodiversitätsschutz international

Hinweis: Alle Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen!

Auch politisch ist Biodiversitätsschutz zu einem wichtigen Thema geworden. Die 2015 verabschiedeten Sustainable Development Goals (SDGs) adressieren das Thema Biodiversität gleich zweimal: Ziel 14 soll das “Leben unter Wasser” schützen, Ziel 15 das “Leben an Land” (47). Das wichtigste internationale Abkommen zum Thema Biodiversität stellt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (auch “Biodiversitätskonvention” oder Convention on Biological Diversity, kurz CBD) dar, die im Jahre 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet wurde. Derzeit – Stand Januar 2022 – hat sie 196 Vertragspartner, darunter auch die Europäische Union. 

Rio de Janeiro, 1992: Hier wird unter Anderem die Biodiversitätskonvention beschlossen.

Mit der Konvention werden drei Ziele verfolgt (2):

  • die Erhaltung biologischer Vielfalt
  • die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie
  • die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile
Die Kernziele der „Convention on Biological Diversity“ (CBD)

Im Jahre 2010 wurde in Nagoya in der japanischen Provinz Aichi der „Strategische Plan für Biodiversität 2011-2020“ beschlossen, der 20 konkrete Handlungsziele, die sogenannten „Aichi-Ziele“, beinhaltet. Mit diesen Zielen soll der Verlust an Biodiversität aufgehalten werden. Außerdem soll dafür gesorgt werden, dass die Ökosysteme widerstandsfähig sind und die wichtigen Ökosystemdienstleistungen erhalten bleiben. Konkret werden auch zahlreiche in dieser Rallye angesprochene Ansätze verfolgt: So soll zum Beispiel der Verlust an Habitaten aufgehalten, die Verbreitung von Invasiven Arten reduziert oder die Restaurierung von Ökosystemen vorangetrieben werden (48). Aus den zwanzig Zielen waren, ähnlich wie im Fall des Pariser Klimaabkommens, entsprechende nationale Aktionspläne abzuleiten. Auf der kommenden Konferenz der CBD-Mitgliedsstaaten soll eine Folgevereinbarung zu den Aichi-Zielen vereinbart werden (49).

Zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele wurden zwei völkerrechtlich verbindliche Abkommen im Rahmen des oben vorgestellten Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD) verabschiedet: Das Cartagena-Protokoll und das Nagoya-Protokoll. Das Cartagena-Protokoll, seit 2003 rechtskräftig, regelt den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen. So sollen die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit vor negativen Auswirkungen geschützt werden, die mit der Freisetzung dieser veränderten Organismen zusammenhängen (50). Das Nagoya-Protokoll trat 2014 in Kraft und setzt einen internationalen Rechtsrahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen (Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder anderen Ursprungs, das funktionelle Vererbungseinheiten enthält (2)) und den gerechten Vorteilsausgleich. Zwischen den Ursprungsländern der genetischen Ressourcen und den Ländern, die diese nutzen, soll ein Interessenausgleich geschaffen werden (51).

Neben dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt gibt es weitere Konventionen. Diese umfassen bestimmte Arten oder Lebensräume, wie zum Beispiel das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention); das Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel (Ramsar-Konvention); das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) und das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention). Die Anzahl und Komplexität der geltenden Abkommen nimmt von Jahr zu Jahr weiter zu. Sie zeigt: Internationale Zusammenarbeit, wie sie durch diesen Hofheims Partnerstadt gewidmeten Tiverton-Platz symbolisiert wird, lohnt sich!

Alle verwendeten Quellen haben wir in folgendem, jederzeit öffentlich einsehbaren Dokument zusammengefasst: YOUTOPIA-Stadtrallye Quellen